AGB - Grillerlebnis.ch

Direkt zum Seiteninhalt
Impressum

01. MIETER / EINSATZORT

Der Mieter muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein. Name und Domizil können mit Ausweis nachgewiesen werden. Der Einsatzort der Grills und deren Zubehör muss der Vermieterin bekannt gegeben werden. Das Mietmaterial muss sachgemäss und mit grösster Sorgfalt behandelt werden.


02. VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag zwischen Grillerlebnis und dem Mieter ist abgeschlossen, sobald der Mieter die schriftliche Bestätigung von Grillerlebnis, wonach sie dessen Bestellung annimmt (Bestätigung), empfangen hat. Sonst kommt der Vertrag spätestens durch Überlassen des Mietgegenstandes gegen entsprechende Quittung (Lieferschein) inkl. AGB, welcher in diesem Fall einer Bestellung gleichkommt, zustande.
Im Zweifel ist eine Anzahlung in der Höhe von CHF 50-300.-- als Vorauszahlung zu überweisen.

03. MIETGEGENSTAND

Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Bestätigung oder in der Quittung / Lieferschein aufgeführten Grills und Zubehör zur Miete.
Die Mietgegenstände mit all ihren Bestandteilen sind ausdrücklich gemietet und bleiben im Eigentum von Grillerlebnis.
Jede Art von Änderungen an den Grills und Zubehör durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten zur Wiederherstellung des Urzustandes werden dem Mieter belastet. Firmenbeschriftungen auf Grills und Zubehör dürfen durch den Mieter weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden.
Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und fähiges Personal, zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Mieter hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreien, gereinigtem und sortiertem Zustand vollständig zurückzugeben (ausgenommen Reinigung wird von Grillerlebnis übernommen). Einholen von Genehmigungen und Konzessionen bei öffentlichen Anlässen sind Sache des Mieters.

04. UNTERVERMIETUNG UND ABTRETUNG

Ohne gegenseitige Abmachung mit Grillerlebnis ist es dem Mieter untersagt, das Mietverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsache unterzuvermieten.

05. MIETDAUER

Die Mietdauer wird vorgängig schriftlich vereinbart.
Rücksendung per Post sollten am nächsten Arbeitstag B-Post versendet werden (Bei verspätungen gilt das Aufgebedatum)

Rückgabe: Retournierte Mietobjekte werden durch die Grillerlebnis kontrolliert und getestet. Grillerlebnis behält sich das Recht vor während 5 Tagen nach Retournierung, auf den Mieter Regress zu nehmen. Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt (Schaden durch die Post müssen sofort per Foto an uns gesendet werden). Jede Änderung von Mietmaterial durch den Mieter ist untersagt oder bedarf der Schriftlichkeit.          

Verspätete Retournierung wird mit einem Zuschlag von einer weiteren Miete in Rechnung gestellt.                                                                                      

06. MIETPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Mietpreis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste von Grillerlebnis.
Verbrauchsmaterial (Trinkbecher, Einwegteller) wird nach der verbrauchten Menge sep. verrechnet.
Der Mietpreis ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben ab Lager von Burgdorf.
Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Mieters (ausgenommen Transport wurde offeriert).
Kosten für Holzkohle, Anzünder etc. hat der Mieter selber zu tragen (Ausgenommen bei Kombiangeboten).
Abholmieten: Der Mietbetrag  ist in Bar oder per Vorauskasse, beim Abholen der von Grillerlebnis kontrollierten Mietsache ab Lager Burgdorf, zu bezahlen. Bei Abholmieten bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, das Material in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben und über die Bedienung in Kenntnis gesetzt worden zu sein oder über das vollumfängliche Wissen darüber zu verfügen.  Die Mietprodukte sind in geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren. Nicht retourniertes Material ist bei der übrigen Rückgabe Bar zu bezahlen.
Akontozahlung: Grillerlebnis kann in spez. Fällen, vor der Auslieferung der Mietsache, eine Teilzahlung in Bar verlangen.
Rechnung: Die Zahlung ist laut Rechnung zu leisten. Die Rechnungsbeträge werden innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Mieter ohne Mahnung im Verzug. Grillerlebnis kann nach Ablauf dieser Frist einen Verzugszins von 5 % geltend machen.
Bei wiederholtem Zahlungsverzug wird die Forderung unverzüglich mit Kostenfolgen zum Inkasso beim zuständigen Betreibungsamt angemeldet.


07. VERRECHNUNG, RÜCKBEHALTUNG

Der Mieter ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von Grillerlebnis zu verrechnen.
Jegliches Rückbehaltungsrecht des Mieters ist vollumfänglich wegbedungen.


08. HAFTUNG DES MIETERS

Der Mieter haftet für jede Beschädigung, Verlust und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurden.

Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, in jedem Fall einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Werden Transportschäden, welche durch Dritte erfolgt sind, festgestellt, hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für Mietgeräte von Mietbeginn bis Mietende und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung., Diebstahl, äussere Einflüsse, Drittpersonen, etc.).

09. HAFTUNG DES VERMIETERS

Reklamationen des Mieters anlässlich der Übergabe der Mietsache hinsichtlich Vollständigkeit, Beschädigung, ordnungsgemässen Zustand werden von Grillerlebnis, sofern berechtigt, durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl beseitigt. Grillerlebnis hat das Recht, mehrmals nachzubessern.

Schlagen die Reparaturversuche von Grillerlebnis fehl und steht kein Ersatz zur Verfügung, so schuldet der Mieter keinen Mietpreis. Es besteht keine weitergehende Haftung von Grillerlebnis bei verspäteter oder nicht erbrachter / fehlender Leistung, Lieferung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können. Auch alle weiteren Schadenersatzansprüche des Mieters gegen Grillerlebnis sind gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

10. VERSICHERUNG

Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Mieters, die Grills samt Zubehör auch gegen sonstige Risiken wie z.B. Diebstahl, Beschädigung durch Dritte, Feuer, Wasser und alle Elementarschäden auf eigene Kosten zu versichern.

11. RÜCKTRITT DES MIETERS

Tritt der Mieter aus irgendwelchen Gründen trotz Bestätigung vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurück, entstehen folgende Kosten:

Miete bis CHF 500.-- Brutto sind bis 7 Tage vor Abholdatum (Event) kostenlos stornierbar.

Caterings / Lebensmittel / Mitarbeiter vor Ort und  Miete ab 500.-- :
Bis 20 % Ausfallentschädigung des gesamten Mietpreises werden bei einer Absage ab 15 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fällig.
Bis 30 % Ausfallentschädigung der Gesamtsumme werden bei einer Absage ab 10 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fällig.
Bis 50 % Ausfallentschädigung der Gesamtsumme werden bei einer Absage ab 5 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fällig.
Bis 100 % Ausfallentschädigung der Gesamtsumme werden bei einer Absage von weniger als 2 Tage vor vereinabrtem Mietbeginn fällig.

12. AKZEPTANZ

Der Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter, erklärt mit seiner Unterschrift, ein Exemplar der „Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung“ Grillerlebnis erhalten zu haben und mit diesen Konditionen einverstanden zu sein.

13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Anwendbar ist schweizerisches Recht. (OR)

Der Gerichtsstand für alle sich zwischen Grillerlebnis und den Mietern ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei dem am Geschäftssitz von Grillerlebnis örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. Normalerweise gilt der Gerichtsstand in Burgdorf.
Grillerlebnis Logo
über uns
news
Kontakt Information
unser Standort
Grillerlebnis Lager

Kilian Portmann
Heimiswilstrasse 34
CH-3400 Burgdorf
info(at)grillerlebnis.ch


www.grillerlebnis.ch


0796664360
Wir bieten Grill Catering & Vermietung aus dem Emmental «Swiss Made».
Unser Edelstahlgrill ist mit 15 laser-geschnittenen Grillplätzen versehen, welche über drei Stufen in der Höhe eingestellt werden können. Durch die V-Kerben ist es möglich, Ihre Spiesse auf vier Seiten optimal zu grillieren.
Mehrere Grills und diverses Zubehör sind auf anfrage verfügbar.
© 2019 - 2021 by Grillerlebnis
Zurück zum Seiteninhalt